Recht im Alltag
Fußgänger verliert Führerschein
Man glaubt es kaum, aber es ist doch wahr. Auf einer Festveranstaltung hatte ein Mann randaliert, was bei einem Promillegehalt von 3,0 nicht gerade ein Wunder war. Die Polizei schritt ein und nahm ihn in Gewahrsam. Die Verkehrsbehörde erhielt von dem Vorfall Kenntnis und entzog dem Mann die Fahrerlaubnis, obwohl der gar nicht mit dem PKW gefahren war, sondern, wie gesagt, als Teilnehmer des Festes infolge des hohen Alkoholkonsums randaliert hatte.
Recht im Alltag
Mietminderung wegen Verkehrslärm
Eine Mietminderung kommt in Betracht, wenn ein Mangel der Mietsache nach § 536 BGB vorliegt. Ein solcher Mangel ist dann anzunehmen, wenn der tatsächliche Zustand der Mietsache vom vertraglich vorausgesetzten Zustand abweicht. Für diese Beurteilung ist zunächst die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit maßgeblich. Eine Minderung wegen Verkehrslärm ist also möglich, wenn Mieter und Vermieter bei Vertragsabschluss eine geringe Lärmbelästigung zugrunde gelegt haben. Eine solche Beschaffenheitsvereinbarung kann ausdrücklich oder stillschweigend geschlossen werden.
Recht im Alltag
Haftung der Eltern für Filesharing-Downloads ihrer Kinder
Sehr umstritten war bislang die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Eltern für Filesharing-Downloads ihrer Kinder haften müssen. Viele Gerichte haben eine solche Haftung häufig bejaht, indem sie angenommen haben, dass Eltern gegen ihre Aufsichts- und Überwachungspflichten ihren minderjährigen Kindern gegenüber verstoßen haben. Hierbei wurden strenge Anforderungen gestellt. Von Eltern wurde erwartet, dass sie ihrem Kind den Zugang zum Internet teilweise sperren, notfalls mit Hilfe eines Technikers, den Computer ihres Kindes überprüfen oder die Nutzung des Internets sogar überwachen, was kaum möglich erschien.
Recht im Alltag
Zimmer frei? Vorsicht bei der Untervermietung
Vor der privaten Untervermietung eines Zimmers oder gar der ganzen Wohnung sollte der Mieter sich rechtlich beraten lassen. Eine unüberlegte Untervermietung kann eine fristlose Kündigung des eigenen Mietverhältnisses durch den Vermieter nach sich ziehen. Nach § 540 BGB ist jede Art Überlassung der Wohnung oder eines Teils vom Vermieter zu genehmigen, Ob dafür eine Miete verlangt wird, spielt keine Rolle.
Recht im Alltag
Nachbarn mit Rauch im Karton
Das Landgericht Hamburg hat kürzlich eine interessante Entscheidung gefällt (AZ 311 S 92/10), die sowohl für Mieter wie auch für Vermieter von Belang ist. In diesem zu entscheidenden Fall stritten Vermieter und Mieter einer Wohnung darüber, ob eine Mietminderung berechtigt ist. Der Mieter reduzierte die Miete, weil Bewohner und Besucher der darunter liegenden Wohnung regelmäßig auf dem Balkon rauchten, und der Rauch in seine Wohnung drang.
Recht im Alltag
Sind Sie auch schon mal in eine Abofalle getappt?
Im Internet tummeln sich zunehmend Firmen, die mit teilweise betrügerischen Methoden versuchen, Internetnutzer abzuzocken. Internetsurfer landen oft auf Seiten, auf denen ihnen „kostenlos“ oder „gratis“ viel versprochen wird. Teilweise werden auch angebliche Gewinne versprochen. Aber selbstverständlich gibt es selten etwas kostenlos und Gewinne natürlich auch nicht. Derartige Angebote sind meist ein Trick, um Sie zu veranlassen, Ihren Namen, Adresse und Geburtsdatum einzugeben. Wenn Sie das tun, sind Sie schon in die Falle getappt. Denn nun haben die Betreiber dieser Seite Ihre persönlichen Daten und schicken Ihnen plötzlich eine Rechnung ins Haus.
Recht im Alltag
Durchsetzung der Rechte aus der Fluggastrechte-VO
Die europäische Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 regelt Mindestrechte für Fluggäste, wenn sie auf Flughäfen eines EU-Mitgliedstaats einen Flug antreten bzw. mit einem europäischen Luftfahrtunternehmen in die EU einreisen. Die Durchsetzung der Fluggastrechte gestaltet sich in der Praxis häufig schwierig, da die meisten Fluggäste vor einer Klage zurückschrecken, insbesondere dann, wenn das Luftfahrtunternehmen seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU hat.
Recht im Alltag
Entschädigung bei Flugverspätung
Der heutige Massenflugverkehr bedingt häufig erhebliche Flugverspätungen oder teilweise sogar Ausfälle von Flügen - zum Leidwesen der geplagten Passagiere. Deswegen hat die EU Richtlinien zur Verbesserung der Rechtstellung von Flugpassagieren erlassen, die inzwischen auch in der Rechtsprechung der Gerichte angekommen sind. Die EU-Verordnung 261/2004 regelt die Rechte von Flugpassagieren bei Verspätungen wie folgt: